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Neuigkeiten von der Agentur Mirela
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Die Eintragung im BULSTAT-Register ist verbindlich für alle Immobilieneigentümer, die einer der folgenden Kategorien angehören:
* Ausländische juristische Personen, die bisher keine solche Eintragung besitzen, d.h. solche, die weder gemäß dem Handelsgesetz noch bei der Bulgarischen Handels- und Industriekammer registriert sind;
* Ausländische natürliche Personen, die sich nicht stдndig in Bulgarien aufhalten.
(04.05.2006)
Ausländer mit Immobilien in Bulgarien müssen sich im BULSTAT-Register eintragen
Ausländische Staatsangehörige, die durch Direktkauf, d.h. ohne Eintragung einer Firma nach bulgarischem Recht, eine Immobilie in Bulgarien erwerben, sind fortan verpflichtet, den erfolgten Geschäftsabschluss innerhalb von sieben Tagen bei der Agentur für Eintragungen (AfE) zu melden. Diese Verpflichtung resultiert aus dem neuen Gesetz über das BULSTAT-Register, das seit dem 11. August 2005 in Kraft ist.Die Eintragung im BULSTAT-Register ist verbindlich für alle Immobilieneigentümer, die einer der folgenden Kategorien angehören:
* Ausländische juristische Personen, die bisher keine solche Eintragung besitzen, d.h. solche, die weder gemäß dem Handelsgesetz noch bei der Bulgarischen Handels- und Industriekammer registriert sind;
* Ausländische natürliche Personen, die sich nicht stдndig in Bulgarien aufhalten.
(04.05.2006)
